Mo., 20.05.2019 - 12:02
Arbeit nach Mutterschaftsurlaub
Hallo Zusammen,
ich bin bei einer Schwimmschule für Babyschwimmen als Kursleiterin angestellt. Nun Endet mein Mutterschaftsurlaub mitte Juni und man teilte mir letzten Freitag mit, dass ich dann nicht in meine Lektionen zurück gehen kann weil die Kursperiode dann schon am laufen sei.
Dies würde für mich bedeuten dass ich erst ab August wieder in meine Lektionen zurück gehen kann.... Aber ich brauche das Geld.
Ist dies Rechtens? Dürfen Sie dies einfach so Entscheiden?
Liebe Grüsse