Sa., 26.01.2019 - 08:47
(Anonym):SACHVERHALT:
Eine Person hat Privat von uns eine Schneefräse im Juli 18 gekauft, nach 30 Tagen ist die Zahlung dann auch eingegangen (also bezahlt August 18).
Nun ist er im Dezember 18 gekommen und wollte die Schneefräse zurückgeben da diese angeblich nicht recht funktioniere... Nach ausprobieren von uns haben wir festgestellt das die Fräse einwandfrei funktioniert...
Nun zu meiner FRAGE:
Müssen wir dem Käufer den Kaufpreis oder einen Teil zurückerstatten?
Gibt es eine bestimmte Zeit in der er die Fräse zurückbringen kann/hätte gekonnt und er den vollen Preis erhalten würde/bekommen hätte?
Vielen Dank für eure Antworten aber ich werde aus Google und Gesetzestexte nicht schlau...