Sa., 04.05.2019 - 12:05

(Anonymous):Usenetforen Urheberrechtsvertritt?

In Usenetforen werden raubkopierte Filme, Serien und Musik verbreitet, dies ist laut Uhrheberrecht verboten. Das herunterladen von raubkopierten Filmen, Serien und Musik ist allerdings in der Schweiz legal laut Art. 19 Abs. 1 lit. a Urheberrechtsgesetz URG.

Folgendes Szenario:
Gehen wir davon aus das die Fiktive Person Herbert auf so einem Online-Usenetforum nach einem Film sucht. Er schreibt einen Post/Beitrag mit dem Titel "Suche FilmXY" in der Kategorie für "Film/Serien/Musiksuche". Nach kurzer Zeit kommt ihm auch schon ein Admin zur Hilfe, in unserem Falle der User "Anonymous123" er verlinkt in seinem Post einen anderen Post, welcher von "Anonymous123" erstellt wurde und einen Link für einen Usenet-Download des uheberrechtlich geschützten Filmes "FilmXY" enthält.

Fragestellung:
Anonymous123 begeht hier offensichtlich eine widerrechtliche Tat. Aber Begeht Herbert eine rechtswidrige Tat? Gilt dies als "Aufführung" oder "Verbreitung" nach Art. 67 Abs. 1 lit. f-g URG?

Danke

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Neue Antwort hinzufügen

Bitte geben Sie eine möglichst korrekte oder hilfreiche Antwort auf die Frage