Fr., 14.12.2018 - 18:25

(Anonym):Mein Arbeitsvertrag läuft bis zum 31. Dez. 2018. Seit Juli bin ich zu 100% arbeitsunfähig. Ich habe laut Arbeitsvertrag noch 24 Tage Urlaub. Was passiert mit diesen Urlaub, da ich diesen ja selbst nicht nehmen kann. Aus den GAV kann ich keine Regelung bzl. Krankheit entnehmen. Habe ich ein Recht auf Auszahlung des Urlaubs? Kann mir jemand bitte eine Hinweis geben.

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