Sa., 04.11.2017 - 12:11

(Anonym):Lieber Robert
Könntest du bei „Rechtsforum Schweiz“ einen anonymen Beitrag von mir stellen? Ich weiss nicht ob der Mitbetroffene auch in der Gruppe ist und würde gerne die Frage dennoch in der Gruppe anonym stellen.

Zur Situation:
Ich habe über Ricardo 2 Auktionen vor 2 Wochen als Verkäufer getätigt.
Beides sind Innenkameras von D-Link und wurden durch ein und den selben Käufer ersteigert.
Innerhalb der Auktionen gebe ich immer an, dass diese zur Abholung sind und ebenfalls Barzahlung bei Abholung. Aus genau dem Grund dass jeder Käufer sich vor Ort nochmal einen Anblick der Artikel machen kann. Auf diese Weise möchte ich nicht nur mich absichern, sondern auch den Käufer so dass er sieht das es Funktionstüchtig, Original und wie beschrieben ist. Auf diese Weise hatte ich noch nie ein Problem in all den Jahren.
Nun meldete sich der Käufer der Kameras in der vergangenen Woche bei mir und sagte dass die Kameras zwar angehen, sich aber nicht koppeln lassen. Ich sagte zu Ihm das es mir anfangs auch mal so erging, aber über die Homepage von D-Link eine genaue Beschreibung etc. Zu finden ist. So hatte ich die Technik auf binnen Minuten verbunden.
Am Wochenende erhielt ich dann eine E-Mail das er einen Techniker beauftragte und es auch nicht ging. Er möchte die Auktion rückgängig machen und mir die Kameras retournieren und ich die Gebühren zurücküberweisen.
Die Problematik nun ist für mich aber folgende, hätte er diese selbst abgeholt, hätte er gesehen das diese intakt sind. Ich weiss nun auch nicht was er selbst und der Techniker mlt den Kameras machte. So dass sich für mich die Frage stellt, wieso ich nun augenscheinlich Kameras zurücknehmen sollte die nun nicht mehr funktionieren. Schliesslich war meine Ware definitiv bis zum versenden in beschriebener Qualität und Intakt. Für mich ist an der Stelle auch klar, dass es ein Privatverkauf ist. Mich wundert eher wieso beide Kameras das selbe Problem haben sollen. Selbst wenn eine auf dem Transportweg beschädigt worden wäre, wäre es eher unwahrscheinlich das die 2. genau das selbe Kopplungsdefizit haben sollte.
Ehe ich mlt dem Verkäufer weiter darüber diskutiere, wende ich mich an euch in dieser Angelegenheit. Für mich kommt ein rückgängig machen der Auktion nicht in Frage, weil die Waren intakt waren und eine, respektive zwei negative Bewertungen möchte ich auch nicht erhalten. Auch würde mich interessieren ob er mich deswegen betreiben kann? Oder ich gezwungen bin die Kameras zurückzunehmen.

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