So., 06.05.2018 - 13:57
(Anonym):In unserem Mietvertrag steht gar nichts über die Reinigung nach/bei Auszug. Soweit ich weiss würde dann "besenrein" gesetzlich ausreichen statt einer totalen Grundreinigung. Nun wurde uns aber von der Verwaltung eine Checkliste abgegeben in der steht zbsp. Teppichreinigung mit Sprühextraktion, Fensterläden sowie Ränder reinigen und Briefkasten putzen.
Da in unserem Vertrag nichts von einer "gründlichen Reinigung" vermerkt ist giltet nun nur "besenrein", stimmt das?