Mo., 08.10.2018 - 22:20
(Anonym):In einem Einkaufszentrum im Kanton Zürich ereignete sich folgendes.
Eine Schulklasse einer Privatdetektiv Schule machte mit 10 Personen eine Observationsübung. Es wurden Team s gebildet mit je zwei Detektiven und einer (bei der Detektei Angestellten Zielperson)
Ein Lehrer (Der die Hauptverantwortung hatte) ging fälschlicherweise in einen Raum zu welchem er keinen Zutritt hatte.
Inder Folge kam ein Angestellter der dortigen Sicherheitsabteilung und forderte die drei Personen auf sie zu begleiten. Dieser Aufforderung kamen die drei Detektive anstandslos nach. Auf dem Weg zu den Räumlichkeiten stießen die anderen Schüler dazu und wurden durch den Sicherheitsdienst ebenfalls aufgefordert mit zu gehen.
Alle gingen mit. Alle wurden zurückgehalten. Die Ausweise aller wurden verlangt. Da eine Person sich nicht ausweisen konnte wurde die Polizei avisiert.
Zu erwähnen ist, dass sich keine der anwesenden Personen irgendetwas zu Schulden komm lies und sich immer anständig und korrekt wenn auch Verständnislos verhalten hatte.
Durch den Sicherhetsmann (welcher seinen Namen nicht nennen wollte) wurde uns erklärt das alle ein Hausverbot erhalten werden. Der Hauptverantwortliche versuchte dies abzuwenden, wurde aber gemaßregelt. Der Hauptverantwortliche habe einmal eine Verwarnung bekommen. Dies wussten aber alle anderen Beteiligten Personen nicht.
Eine Frau aus der Gruppe fragte den Sicherheitsmann ob sie gehen dürfe weil sie dringend ihr Neugeborenes Kind stillen sollte. Dies wurde ihr verweigert.
Nach dem Gesetz ist es doch so? «Festhalten darf man eine Person nur dann, wenn sie ein Verbrechen oder Vergehen begangen hat und auch nur bis die Polizei kommt. ?
In der Hausordnung des Centers steht nichts Konkretes zu dem Thema.
Ist dieses Hausverbot (für ein Jahr) rechtens?
Ist der Tatbestand der Nötigung evtl Freiheitsberaubung gegeben?
Was gibt es für zivilrechtliche Möglichkeiten?
Wie würdet ihr Vorgehen?