Mi., 14.03.2018 - 10:05

(Anonym)😉ie IV wurde mir per ende Dezember 2015 gestrichen und seit 1.1.2016 bekommme ich SH.
Jetzt bekomme ich noch eine rückwirkende Zahlung der IV aus dem jahr 2012.
Darf das Sozialamt das einfordern oder anrechnen?
Im kant. Zürich.
Dake

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