Mi., 11.04.2018 - 13:05

(Anonym):Ich habe eine anonyme Frage : und zwar ich arbeite ja im Gastgewerbe. Habe bei meinem Arbeitgeber fristgerecht gekündigt und es schien alles in Ordnung. Er hat mir auch alles schön bestätigt. In meiner Kündigungszeit hatte ich aber leider 5 Tage UNFALL. Nun besteht mein Arbeitgeber darauf, dass sich mein Austrittsdatum um 5 Tage nach hinten verschiebt. Ist das erlaubt? Ich habe im L-Gav nichts gefunden.

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