Di., 14.08.2018 - 18:02
(Anonym):Ich bin selbstständig erwerbend und habe offene Betreibungen. Da bei mir
kein Lohn gepfändet werden kann, muss ich monatlich meine Einnahmen dem
Betreibungsamt melden und den Teil der das Existenzminimum übersteigt, ans
Betreibungsamt zahlen. Nebenbei bin ich auf Jobsuche. Dies habe ich dem
Betreibungsamt auch erzählt. Neulich war ich soweit, dass mir ein Job
mündlich zugesagt wurde, nur der Arbeitsbeginn war noch offen, da der Job
(da für die Firma zusätzliche Stellenprozent) zuerst vom Verwaltungsrat
noch bewilligt werden musste. Nun ist die Stelle ausgeschrieben und ich bekam
auf Anfrage eine Absage, da sich das Betreibungsamt dort über meine
Bewerbung informiert hatte. Als die dann von meinen Schulden wussten, wollten
Sie mich natürlich nicht mehr einstellen. Darf denn das Betreibungsamt das
so machen? Ich habe ja nicht gesagt, dass ich die Stelle sicher habe.