Di., 18.09.2018 - 19:07
(Anonym):Hallo zusammen.
Wenn ein Betriebsteil auf einen Dritten übergeht(verkauft wird):
kann der Arbeitnehmer den übergang ablehnen, sprich den neuen Vertrag mit dem neuen Arbeitgeber nicht unterschreiben.
Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nach OR besteht ein Vertrag mit allen Pflichten mit wem zu wem?
Tritt also der Arbeitnehmer trotz Ablehung in den Dienst des neuen Arbeitgebers oder muss der Verkäufer noch irgendwelche Pflichten erfüllen?
Lohn, Versicherungen, PK, etc.?
Absatz 3 steht, dass ja der bisherige AG und der Erwerber solidarisch für die Forderungen vor und nach dem Übergang haften.
Was heisst das genau?
Was für Forderungen könnten dies sein?
Vielen Dank!