Don, 29.11.2018 - 12:49

(Anonym):Hallo zusammen, Rechnungen verjähren nach 5 Jahre. Wie ist es bei Miteigentum? Miteigentümer einer Tiefgarage haben über 9 Jahre das abgemachte Betrag nicht einbezahlt, kann man es noch einfordern oder wie gesagt nach 5 Jahre ist die Frist abgelaufen oder gilt bei Miteigentum eine andere Frist? Danke im voraus.

Bitte anmelden um die Antworten zu sehen!

Neue Antwort hinzufügen

Bitte geben Sie eine möglichst korrekte oder hilfreiche Antwort auf die Frage