Fr., 07.06.2019 - 08:27

(Anonym):Hallo zusammen

Ich lebe seit einiger Zeit im nicht europäischen Ausland.

In der Schweiz wurde nun eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht abgewiesen.

Frage : Wenn ich im Ausland lebe, muss ich einen Gerichtskostenvorschuss tätigen, wenn ich den Fall weiter ziehen möchte, vors Bundesgericht?

Habe mal so was gehört, bin mir aber nicht sicher.

Bedanke mich jetzt schon mal für alle hilfreichen Antworten

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