Sa., 25.08.2018 - 00:01

(Anonym):Hallo, ich habe jetzt auch eine Frage:
In meiner Mietwohnung ist heute die Tür der Duschkabine oben aus der Führung gefallen. Die Führung ist oben in der Tür kaputt. Jetzt verlangt der Vermieter, dass ich den Schaden übernehme. Die Tür war vor Einzug bereits eingebaut und gehört zur Mietsache. Ist das jetzt normale Abnutzung von einer Mietsache? Die Tür ist über 10 Jahre alt....

Danke fürs weiterleiten...

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