Mi., 19.02.2020 - 22:25
(Anonym):Hallo.
Ich bekam heute eine "Zivilklage" von einem Inkassounternehmen, welches Schilderte, sie wären durch Akteneinsicht zum Schluss gekommen, dass eine Zivilklage gegen mich erfolgreich wäre, und dass sie bereits Schritte eingeleitet hätten. Dies war das benutzte Vokabular.
Ich soll CHF 305.35 innerhalb 10 Tagen Zahlen, oder sie würden das Verfahren gegen mich Einleiten. Als "Betreffend Forderung" nannten sie schlicht: "Rechnung inkl. Mahnspesen vom 18.02.2019".
Ich konnte zum glück die Rechnung von Digitec.ch finden. Ich habe das Produkt zurückgeschickt. Ich habe das Dokument Digital, worin steht:
"CHF 459.06 Ersetzt" und "CHF 61.96 Zahlung geleistet", "Offener Betrag: CHF 0.-"
Ich habe das Produkt geöffnet, deshalb musste ich 61.96 Franken Zahlen, aber die 459.06 Franken wurden als Ersetzt und somit "Bezahlt" abgebucht, weil ich es ja zurückgeschickt habe. "Ersetzt" heisst auch nicht Inkasso, dann würde da "Inkasso (versichert)" stehen.
Also zu meiner Frage bezüglich diesem absolut dreisten Brief, welcher mir "Zivilklage" dick und fett vor die Augen hielt, kann man Entschädigung für eine falsche Zivilklage verlangen? Oder anderweitig vorgehen, da dieser Brief extrem Erpresserisch formuliert ist, und nur "Rechnung 18.02.2019" als Grund hatte. Ich Zitiere: "Aufgrund der Akteneinsicht kommen wir zum Schluss, dass die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchsetzung einer Zivilklage(Fett und Unterstrichen) gegeben sind. Die dazu erforderlichen Schritte haben wir bereits vorbereitet.
Bevor es soweit kommt, möchten wir noch einem an Ihre Einsicht appellieren.
- Die Kosten des Verfahrens sind - auch im Verhältnis zur Höhe der offenen Forderung - hoch. Sie können sich unnötige Auslagen ersparen, wenn Sie sich jetzt zur Bezahlung entschliessen
-Wenn das Verfahren mit einem Verlustschein für den Gläubiger endet, kann er seine Forderung dennoch jederzeit von neuem geltend machen.
XXXXX AG
Rechtsabteiling"
Also dass ist absolute Erpressung, und ich habe am Anfang gedacht das wäre ein Fake-Brief, wegen diesem absolut dreisten Inhalt des Briefes, als ob ich Krimineller wäre, und
"Wenn das Verfahren mit einem Verlustschein für den Gläubiger endet, kann er seine Forderung dennoch jederzeit von neuem geltend machen."
Da muss man nicht Interpretieren, die haben Gedroht, meine Existenz zu ruinieren, bis ich Zahle. Digitec AG wird natürlich Beweisen, dass alles mit rechten Dingen zufiel.
Ich hoffe sehr es gibt ein Gesetz in der Schweiz, welche solche Erpressungen und Falsch-Anklagen entschädigen.
Danke sehr.