Mo., 10.09.2018 - 12:33

(Anonym):Hallo, bitte anonym posten. Folgende Situation; ich hatte eine Elektroprüfung bei mir
in der Wohnung. Als ich (am selben Tag) nach Hause kam, ging das Licht nicht mehr in der Küche.
Dort wurde auch eine Steckdose ausgetauscht und div. Arbeiten gemacht. Anschließend habe ich alle anderen Lichter überprüft,
die Sicherung und natürlich die Glühbirne. Die Birne hatte ich ausgeschraubt und einfach nur geschaut,
ob der Draht noch dran ist oder ob ich sonst welche Schäden feststellen konnte. Dem war aber nicht so,die Birne sah -
nur mit Sichtprüfung, hab sie nicht ausgetauscht oder woanders getestet - gut aus. Dann rief ich den Elektriker an,
der riet mir alles was ich schon getan habe. Ich habe also nur seinen Anweisungen befolgt (Birne anschauen ob defekt,
Sicherung prüfen etc.). Nach Rücksprache mit Vermieter wurde dann ein Elektriker geschickt. Dieser hat festgestellt,
dass die Glühbirne einfach nur defekt war. Ja, hätte ich überprüfen können, indem ich die Birne bspw. im Wohnzimmer
getauscht hätte -habe ich nicht dran gedacht. Habe ja auch nur den Anweisungen des Elektrikers befolgt.
Jetzt hat mir der Vermieter eine Rechnung in Höhe von 400 CHF geschickt.
Bin nicht bereit, den vollen Betrag zu zahlen. Jetzt ist die Frage: ist es seitens des Vermieters die Rechnung berechtigt?
Sollte ich einen Vergleich in Höhe von 200 CHF oder so anbieten? Oder sollte ich gar rechtlich vorgehen? Vielen Dank für die Hilfe.

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