Fr., 15.03.2019 - 20:53

(Anonym):Hallo allerseits
Ich habe eine Frage bezüglich des Schutzalters.
Mir ist bekannt, dass sexuelle Handlungen mit unter-16-jährigen rechtswidrig
sind, wenn der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt.
Macht sich ein 18-Jähriger (geboren im Juni 2000) strafbar, wenn er
Geschlechtsverkehr mit einer 15-Jährigen (geb. Januar 2004) eingeht?
Grob gesehen beträgt der Altersunterschied 3 Jahre (18-15=3). Jedoch sind
die Geburtsdaten fast 3,5 Jahre auseinander.
Danke für die Hilfe

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