So., 19.08.2018 - 15:06

(Anonym):Guten Tag.
Ich habe die Wohnungsschlüssel per 31.7. eingeschrieben an die Verwaltung geschickt. Bis heute kam keine Mängelliste bei mir an (Verweis auf Art 267a OR).
Ich werde Morgen mit Einschreiben darauf verwiesen, dass die Ansprüche des Vermieters nun hinfällig sind gem Art 267a OR und um Auszahlung der Kaution innert 7 Kalendertagen gebeten.

Gibt es eine gesetzliche Frist in der der Vermieter die Kaution auszahlen muss, wenn er keine Ansprüche geltend gemacht hat?

Danke für Ihre Antworten ??

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