Sa., 08.06.2019 - 11:32
(Anonym):Guten Tag
Frage von einer Freundin ohne Internet in Not)
Probleme Aufenthaltsbewilligung / Verwaltungsgerichtsurteil
Ich, Schweizerin, bin seit Anfang 2017 mit einem nicht europäischen Ausländer verheiratet. Er hielt sich auf Grund seiner ersten Ehe legal in der Schweiz auf, hatte aber nach der Scheidung bereits Probleme mit der B Bewilligung.
Als wir heirateten, beschuldigte uns das Migrationsamt natürlich direkt der Scheinehe (erst mal ja auch nachvollziehbar). Wur lieferten in Folge dessen diverse Beweise um die Sufrichtigkeit in unserer Ehe zu belegen (Fotos / Gemeinsame Wohnadresse/ mehrere kürzere und längere Familienbesuche bei seiner Familie im Ausland / Besuch bei meiner Familie usw usw). Jedenfalls beharrte das Migrationsamt auf Scheinehe und verweigerte die Sufenthalsbewilligung, in der Folge gab es mehrere Ausreisefristen, welche durch den Anwalt verhindert werden konnte. Der Fall zog sich hin. Es gab KEINE polizeiliche Befragung oder Wohnungskontrolle.
Im Dezember 2017 reisten wir erneut zu seiner Familie, auf Grund schwerer Krankheit eines sehr nahen Familienmitgliedes. Der Antrag auf ein Rückvisum verweigerte das Migrationsamt. Erklärte jedoch man könne das Rückvisum auf der schweizer Botschaft des Heimatlandes meines Mannes stellen.
Einen Monat später kehrte ich alleine in die Schweiz zurück (auf Grund von Verpflichtungen). Mein Mann wollte eine Woche später nach kommen.
Ich kam am Samstag zurück und am Montag morgen hämmerte jemand wie wild an die Türe und Rollladen.
Kantonspolizei / Wohnungskontrolle wegen Verdacht auf Scheinehe.... Nach ca einem Jahr Ehe. Ich wurde dann zur polizeilichen Befragung auf den Posten bestellt und überstand die 3-4 stündige Befragung ohne wirkliche Fehler. Trotz gezielter Ablenkung der Polizisten (angeblich müsste ich Ausreisstempel aus der Schweiz bzw EU haben)
Trotzdem verweigerte auch die Rekursabteilung die Erteilung der B Bewilligung und verweigerte meinem Mann die Rückkehr nach CH.
Ich litt dermassen unter der erzwungen Teennung, dass ich mich in psychiatrische Behandlung begeben musste (psychoziale Belastungsstörung mit Schlafstörung). Es kam sogar zu Selbstverletzungen (kratzen, beissen, würgen) durch die unerträgliche Situation.
Nach weiteren Besuchen bei meinem Mann meldete ich mich Juli 2018 in der Schweiz aus Verzweiflung ab und zog zu ihm.
Der Fall lag inzwischen beim Verwaltumgsgericht, welches nun ebenfalls in einem sehr harten Urteil, die Erteilung der Bewilligung ablehnte. Unter anderem wurde erklärt, dass ich im Land meines Mannes leben kann. Von Scheinehe war plötzlich keine Rede mehr, sondern der Sozialhilfebezug (knapp über Mindestsumme bei der ein Richter die B verweigerte).
Dass mein Mann ohne B Bewilkung keine Chance hatte eine Vollzeitstelke zu bekommen und seinen Arbeitswillen, durch mehrere Teilzeitjobs bewies, wurde komplett ignoriert, genauso wie die Zusagen von Arbeitsstelken, sobald er wieder in Besitz der B Bewilligung ist.
So sehr ich dieses Land ferientechnisch liebe, so wenig kann ich hier längerfristig leben. Ich bin inzwischen psychisch krank und leide an, vermutlich stressbedingten, körperlichen Problemen.
Geld um den Anwalt weiter zu bezahlen ist nicht mehr vorhanden. Wir leben hier in ärmlichsten Verhältnissen.
Nun zu meiner Frage:
An wen können wir uns wenden?
Wer kann uns helfen?
Gibt es wirklich keine Möglichkeit mehr für eine Rückkehr?
Gibt es Behörden / Organisationen, die solche Fälle prüfen und versuchen zu ändern?