Don, 25.10.2018 - 06:35

(Anonym):Guten Morgen.
Falls ich gegen einen Strafbefehl Einsprache erhebe und anschließend vor Gericht Recht bekomme, kann ich dann auch eine Aufwandsentschädigung verlangen?
Mir sind dadurch jetzt schon mehrere Arbeitsstunden verloren gegangen um bei den Polizeilichen Einvernahmen alles belegen zu können.
Vielen Dank für Eure Hilfe...

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