Di., 25.10.2016 - 20:29

(Anonym):Guten Abend
Ich habe eine frage bezüglich Wohnungskündigung. Wenn man die Kündigung etwas knapp ende Monat Eingeschrieben abschickt aber der Brief z.b erst am 1. November beim Empfänger ankommt, gilt die Kündigung Trotzdem? Giltet der Poststempel oder der Tag an dem der Brief ankommt?
Danke im voraus

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