Mo., 22.05.2017 - 11:49
(Anonym):Geht das: dass jemand, der der Exekutive einer Gemeinde angehört, gleichzeitig als Friedensrichter für ein Konglomerat von fünf Gemeinden (die Gemeinde, in der er Gemeinderat ist, inbegriffen) amtet? Ist das nicht eine unzulässige Vermischung von Gewalten? Und damit ein Verstoss gegen das Gebot der Gewaltenteilung? - ihr könnte meine Frage gern als anonyme Frage im Forum publizieren. Herzlichen Dank und Gruss