Don, 07.03.2019 - 20:32

(Anonym):Es geht um, das mein Mann ( seit August 2018. ist in die Schweiz und kommt
aus dritte Land mit Bewiligung B) arbeitet seit 01.09.2018 in Bau Firma als
Fliesenleger hat ein Kündigung bekommen und arbeitet noch bis ende März.
Problem liegt im fehlenden Monatslohn- Februar ???
An Frage wieso Lohn ist nicht überwiest, der Arbeitgeber hat meinen Mann
geantwortet so: " Kannst du mich umbri gen, aber Geld ich habe keine"- ende
Zitat
MEINE FRAGE IST WO, WIE, WAS WIR KÖNNEN/DARFEN MACHEN ???, bevor der
Arbeitgeber Konkurs eröffne ( Unsere Meinung ).
Betrieben, Anwalt oder gibt's andere Weg ?
Wir sind skeptisch auch noch, ob der Arbeitgeber AHV/IV, BVG und andere
Abzüge bezahlt hat?
Mein Mann darf nicht Arbeitsplatz verlassen ( Kündigungsfrist bis ende
März)...oder ?

Vielen Dank für jede Hilfe

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