Di., 17.09.2019 - 18:26
(Anonym):Eine frage kann das Sozialamt St. Gallen einem rausschmeissen wenn man es verweigert arbeiten zu gehen in einem arbeitsprogram? Das ist doch nicht möglich solange man regelkonform die Bewerbungs pflicht erfüllt richtig? Es ist nicht möglich das einem der Soziale Dienst die auszahlung für zB die Miete verweigert weil man nicht arbeiten gehen will in deren programen?