Don, 14.02.2019 - 17:09
(Anonym):Ein Kunde von mir schuldet mir noch Geld ca. Fr. 4000.00 plus Zins plus Betreibungskosten, auf die Betreibung hat er Rechtsvorschlag erhoben, vermutlich um Zeit zu gewinnen. Die Forderungen kann ich belegen, das ist nicht das Problem. Er hat einen Autohandel mit ca. 20-30 teuren Autos und jeweils sehr viel Bargeld auf sich, wie das bei Autohändlern so ist.
Ich habe vorgängig einen Betreibungsregisterauszug vom Schuldner eingeholt. Dort hat das Betreibungsamt für Kleinstbeträge von Fr. 100 - 300 Verlustscheine nach Art. 115 SchKG ausgestellt, d.h. schon bei der Pfändung nichts zu holen war.
Wie kann das bitte sein, wenn 20-30 Autos rumstehen und der Schuldner so viel Geld hat.