Mo., 16.01.2017 - 15:56
(Anonym):Bei meinem 9 jährigen Sohn hat der Nachname geändert und zwar vom Vater Nachname zu meinem. Da bei der Italienischen Botschaft ein fehler unterlofen ist vor Jahren hat mann dazumal den Name des Vater eingetragen aber er hat das Kind auf der Italienischen Botschaft nie anerkannt aber in der Schweiz schon. Wo dann dadurch mein Sohn seinen Name bekommen hat. Jetzt musste ich den Pass von meinem Sohn ernäuern und der fehler von dazumal ist ans Tageslicht gekommen. Fakt ist das mein Son au dem Italienischen Pass mit mein Name lautet und im Schweizer Register mit dem vom Vater. Laut meiner Kentniss sobald der Name auf dem Pass ändert müsste man es auf dem Schwizer Register automatisch auch ändern. Habe bei der Gemeinde Schriftlich anfrage gestellt um es im Schweizer Register zu löschen und meinem Sohn den Name zu geben wo er ja auch im Pass hat. Wurde abgelehnt! Ich müsste eine Namensänderung beantragen was mich zusätzlich 400-500 Fr. Kostet und ich eh schon am Existenzminimum lebe und eine Wartezeit von bis 10 Monate ob das dan gehnemigt wird oder nicht. Ich müsse schriftlich erklären wiso das ich den Name von meinem Sohn abändern möchte (aber seh denn sinn nicht da er im Pass eh schon mein Name hat) und mein Sohn (9 Jährig) muss auch ein Brief schreiben ob er das auch möchte und wiso.
Sorry aber der ganze Zirkus das die da abziehen geht bei mir einfach nich auf. Muss ich wirklich das so machen oder gibt es Rechtlich gesehn andere optionen? Mir kommts so vor als wolle sich die Gemeinde/Kanton LU bereichern obwohl ich und mein Sohn gar nichts dafür können das der Fehler geschehen ist.
Kann mir jemand weiter helfen?
Besten dank im Voraus