Mo., 12.03.2018 - 13:25
(Anonym):Aufgrund längerer Krankheit, mit Einbezug IV, hat der Arbeitgeber keine Arbeit für mich.
Die Lohnfortzahlung läuft ich habe aber noch keine schriftlichen Bestätigungen erhalten.
Mein Momentanes Arztzeugnis endet Ende März, wird aber voraussichtlich aufgrund der Krankheitssymptome wieder verlängert.
Habe ich einen Kündigungsschutz, auch wenn Arztzeugniss nicht verlängert wird?