Di., 14.01.2020 - 15:02

(Anonym): Neuerdings hat mein Nachbar Gärtner engagiert, jetzt haben wir Probleme mit dem Lärm. Die geräte die genutzt werden sind alte Geräte mit Benzin Motor. Nach einem wenig Recherche fand ich Raus, dass gemäss der Lärmschutzverordnung des Bundes Art. 4, Bewegliche Geräte so leise sein müssen wie dies Betriblich und Technisch machbar ist und finanziell Tragbar. Da frag ich mich ob die alten Geräte der Gärtner noch zulässig sind. Züsatzlich würde ich gerne wissen ob man nicht so weit gehen kann und sagt, dass nur noch Elektronische Geräte zulässig sind, da sie etwa gleich teuer sind, eine ähnliche Leistung haben und weit aus leiser sind als Benzinmotoren?

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