So., 15.12.2019 - 10:46
(Anonym):-Kündigung vom Arbeitnehmer in der Probezeit, darf der Resturlaub genommen werden? auch wenn dieser über die 7Tage Kündigungsfrist hinaus wäre?
Hallo zusammen
Am Ende der 3monatigen Probezeit weiss ich eindeutig, dass der Job nichts für mich ist und ich auch nicht über die Probezeit hinaus dort tätig sein möchte.
Ich habe jetzt noch 5Tage Resturlaub und möchte diese auf meine Kündigungsfrist fallen lassen.
Da aber jetzt die Feiertage noch dazu kommen, ist die Frage, ob ich alle freien Tage überhaupt nehmen kann.
Am 20.12 endet meine Probezeit. Da möchte ich dann spätestens kündigen. Denn die Tage davor möchte ich nutzen einen Kompromiss mit meinem Chef zu vereinbaren. Klappt dies nicht, bleibt die Kündigung am 20.12.
Das heisst ich wäre bis zum 27.12 im Büro angestellt?
Bis dahin sind es allerdings nur 3 Arbeitstage, wo ich den Urlaub nehmen kann. Was wird aus den restlichen zwei Urlaubstagen?
Frage 2. In der Probezeit ist die Kündigungsfrist 7Tage, danach 1Monat.
Kann ich in der Probezeit auch eine Kündigung auf den 15.1 aussprechen?
Ich hätte das Gefühl, dass ich und der Arbeitgeber in der Zeit besser auf die Umstellung einstellen kann.
Ich möchte eigentlich nicht aprobt kündigen und danach gleich weg sein,
da ich finde dass der Arbeitgeber auch Zeit haben muss, jemand neuen einzustellen erstrecht im laufenden Projekt.
Ich habe damals auch zum 15. Sep angefangen falls das relevant ist?
Also kurz gefasst
Frage 1: Kündigung in Probezeit mit 5Tagen Resturlaub -und Feiertage?
Frage 2:In Probezeit Übergang zur normalen Anstellung zu einem Datum zwischen beiden Kündigungsfristen kündigen möglich?
Frage 3: erst Urlaub nehmen oder kündigen und Urlaub wird automatisch auf die letzten Tage der Kündigungsfrist gelegt?
Danke Viele Grüsse