Mo., 30.11.2020 - 20:00
(Anonym): Ich hätte eine Frage bezüglich der Verjährung:
Verurteilung des Täters wegen SVG Art. 93/2A und 97/1A - Missbräuchliche
Verwendung von Ausweisen und/oder Kontrollschildern und führen eines nicht
betriebssicheren Fahrzeuges.
Urteil 30 Tagessätze oder 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.
Wäre die Verjährung des kompletten Falls hier 3, 5 oder 7 Jahre?
Kann der Täter nach dem Verstreichen der Verjährung wieder problemlos in
die Schweiz einreisen oder könnte hier eine Verlängerung der Verjährung
auf irgendeine Weise erwirkt worden ein?