Mo., 10.02.2020 - 16:51

(Anonym): Hallo liebe Gemeinde, ich habe eine Frage zum Thema Schlichtungsverhandlung:
Wenn von einer Partei ein Schlichtungsgesuch eingereicht wird und die andere Partei eine Vorladung sowie Kopie des Gesuchs erhält, hat diese dann vor der Verhandlung auch noch die Gelegenheit, seine Unterlagen einzureichen?
ich finde da keine Infos dazu, aber ich nehme ja an, schon?
Weil sonst wäre es ja erstens recht unfair und zweitens könnte sich der Friedensrichter doch gar nicht umfassend vorbereiten auf die Verhandlung und einen sinnvollen Vorschlag machen, wenn er nicht bereits die Beweissituation von beiden Seiten vorab zur Einsicht bekommt?

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