So., 04.07.2021 - 13:33
(Anonym): Folgender Fall. Eine Bekanntin hat für eine bestimmte Airline seit 20 Jahren à 100 % Pensum am ZH Flughafen gearbeitet. Infolge Corona wurde die Flüge komplett seit den letzten 17 Monaten eingestellt. Bekannte blieb angestellt während dieser Zeit mit Kurzarbeit und Unterstützung vom Bund. Soweit so gut. Die Unterstützung vom Bund lauft in März 2022 aus. Nun seit diese Woche als Probeflug kommt die Airline 1x pro Woche und wird so wahrscheinlich bleiben. Das Hauptsitz meint nun, alle Angestellte, Bekannte inklusiv, bekommen einen neuen Vertrag à 50% Pensum. OHNE vorherige Kündigung, quasi take it or leave it. Jetzt die Frage. Sollte meine Bekannte im Betrieb bleiben, bekommt sie ab März 2022 RAV-Unterstützung für die fehlende 50%. Ich bin mir unsicher weil eine konventionelle Kündigung NICHT vorliegt. Arbeitswillig ist sie ja und da der Job zur Hälfte gestrichen wird, kann sie nichts dafür. Sie meint den Arbeitgeber will keine Kündigung aussprechen weil sie Entschädigungungen zahlen müssen. Muss der Arbeitgeber sie richtig künden bevor eine neue Vertrag unterschrieben werden kann? Oder muss sie ohne RAV rechnen und quasi eine 2e Job à 50 & suchen? Ich hoffe ich habs verständlich geschrieben. Der Haupsitz des Airlines ist im Ausland.