Mo., 12.10.2020 - 11:00

(Anonym): Bei meinem Arbeitgeber wurden Personen für den Posten des Hilfssanitäters gesucht. Ich habe mich freiwillig gemeldet.
Zur Vorbereitung für den Posten gehört auch ein Sanitätskurs bei einer Rettungsschule, zu welchem ich durch den AG angemeldet wurde.
Nun stellte sich heraus, dass ich an diesem Kurs nicht teilnehmen kann, da ich durch ein ärztliches Zeugnis vom Tragen der Maske befreit bin.
Diese führt bei mir zu Migräneanfällen, ansonsten bin ich völlig gesund und habe im normalen Alltag nie Beschwerden dieser Art.
Die Schule argumentierte mit der Nähe zu anderen Kursteilnehmern, welche sich unwohl fühlen könnten in meiner maskenlosen Anwesenheit. Auf der gesamten Webseite der Rettungsschule ist die Maskenpflicht während der Schulungen nicht erwähnt und auch bei der Anmeldung wird man nicht darauf hingewiesen. Ist es rechtens, dass mir die Teilnahme einfach verweigert werden kann?
Wenn ja, aufgrund welcher Weisung, Verordnung oder welchem Gesetz?
Diese Schule führt auch Nothelferkurse durch. Somit würde man es mir auch verunmöglichen den Führerschein zu machen, da der Nothelferkurs obligatorisch ist.
Kann mein Ausschluss wirklich geltendem Recht entsprechen?
Wenn nicht, was kann ich dagegen tun?

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