Fr., 16.02.2018 - 20:54
Achtung Lang.
Hallo zusammen
Hab im Januar den Bescheid der Kesb bekommen das Sie die Beistandschaft des Sohns erweitern wollen.
Dies war ein Schlag für mich. Da ich keinen Kontakt zur Mutter und des Sohnes habe.
Also rief ich die zuständigen Beiständin an und wollte Auskunft warum das jetzt erweitert wird. Die Antwort war knapp. Es muss jetzt einfach noch schriftlich werden damit es keine Diskussionen mehr gibt. Fand ich schon komisch.
Heute kam der Kesb entscheid. Darin wurden die Arbeit der Beistendin des Sohnes noch detalierter beschrieben. Komisch finde ich das darin plötzlich steht die Beiständin darf mit meinem Psychotherapeuten und meiner Beiständin über mich Auskunft einholen.
Meine Reaktion war das ich sofort meine Beiständin und mein Therapeuten informierte das ich das nicht will das Sie Auskunft erhält. Mein Therapeut und die Beiständin haben ja eine Schweigepflicht.
Meine Fragen:
1. Kann die Beiständin mit dem Entscheid der Kesb diese Schweigepflicht umgehen?
2. Hab ich bei einem Rekurs beim Obergericht die Chance diesen Absatz zu löschen? Was kostet das und muss mich ich vor dem Obergericht erscheinen?
3. Ist es normal das im Arbeitsbeschreib der Beistandschaft steht das Sie als Kontaktperson zwischen der Schule und der Kindsmutter fungiert? Oder muss da was vorgefallen sein was man mir verschweigt?
Danke fürs lesen und beantworten.