Sa., 08.12.2018 - 09:39

2 Fragen:

1. Mein Exmann und ich haben beide das gemeinsame Sorgerecht und ich das alleinige Obhutsrecht.
Was sind ist der Unterschied zwischen den 2 Rechten - was beinhaltet es jeweils?
Welche Vorteile habe ich mit dem alleinigen Obhutsrecht?

2.Ich werde meinen Ledigname wieder annehmen.
Gibt es eine Möglichkeit dass unser gemeinsames Kind auch meinen Ledignamen bekommt (durch XY-Besonderheit, Gesetzeslücke etc)?

Danke im Vorraus.

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