Reisen/Verkehr

Rechtsfragen aus dem Bereich Reisen/Verkehr

Guete Abe

I ha Fahrprüefig Kat. G/F

Es git ja E-Mofas Kat. M 20/30kmh
wie isch das, darfi mit mire prüefig E-Roller bis max 45 fahre oder weli prüefig brucht das?? Wenn ja wie lang, bisi a die praktischi prüefig mues??

i kenne eifach d G40 auso das när a die praktischi muesch, damit alles bis 40 darfsch fahre, bzw. F bis 45.

cha mer da öber säge wie das bim E Roller isch, muesi da eifach no d praxis vor F mache und muesi die zersch mache oder hani da zyt und wie lang??

Keine rechtsfrage aber trotzdem währen wir um jede antwort dankbar.
Der mann meiner freundin hat einen antrag gestellt für eine erleichterte einbürgerung.
Heute hat er ein gespräch und weiss nicht was ihn erwartet.
Hatte jemand ev schon so ein gespräch?
Was wird da gefragt?
Danke schon mal

Hallo
Hätte bitte eine Frage zur Zollkontrolle (im Wald kurz vor Dörflingen Knt. Schaffhausen).
Darf ein Beamter ohne zu fragen die Beifahrertür öffnen, Taschen im Auto anfassen und hineinlangen, das Handschuhfach öffnen und durchsuchen? Das einzige, was ich selbst gemacht habe, war den Kofferraum zu öffnen, nachdem er zu mir sagte: "Öffnen Sie bitte mal den Kofferraum". Habe ihn auch noch gefragt, ob ich ihm helfen kann, nachdem ich gesehen habe, dass er in meiner Handtasche herumwühlt. Er sagte: "Nein, ich schau nur".
Vielen Dank

Hallo zusammen.
Zum ersten nein ich bin keine Raserin ich war in meinen gedanken vertieft als ich mit 78 oder 79 km/h innerorts( Generell 50 )fuhr. Dies geschah infolge nach einer 80 er strecke unmittelbar nach dem 50 er tafel war eine kaste. Ich bin noch in der probezeit. Muss ich mein garagebox und auto schon mal inserieren oder gibts gnade???

Hallo zusammen

Ich wurde innerorts nach abzug der sicherheitsmarge mit 17kmh zuviel geblitzt..
Nun bekam ich von der staatsanwaltschaft eine busse und verfahrensgebühr..unten steht noch mitteilung an strassenverkehrsamt..

Meint ihr ich bekomme von denen auch noch was?

Hypothetische Frage ;

Wenn ein Vater (CH Bürger ) mit seinem Kind , ebenfalls CH Bürger vom Ausland den Wohnsitz in die Schweiz zurückverlegen will, die Kindsmutter aber noch keine CH Aufenthaltsbewilligung hat , jedoch einen Schengen Aufenthaltstitel , kann dies so von den CH Behörden beanstandet werden ??
Selbstverständlich sind sich der Vater und die Mutter bezüglich Wohnsitznahme einig, also besteht kein Grund von Fremdeinmischung einer Behörde...

PS:
( Es handelt sich ohnehin lediglich um eine Übergangsphase.)

Guten Abend
Frage hatte Heute einen Gebühren Parkplatz genutzt. Der Ticketautomat war bei ankunft ausser Betrieb. Keine Tel. Nummer zum meldung machen.Habe Foto von Automat gemacht.
Als ich zurück kam hatte ich eine Busse. Muss ich die Bezahlen?
Liebe grüsse

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