Rechtsfragen aus dem Bereich Internet/Konsum
Rechtsfragen aus dem Bereich Internet/Konsum
(Anonym):Hallo zusammen
Bitte um Rechtshilfe, 2 Vorfälle.
1. eine Nachbarin fotografiert mich wie ich im Balkon stehe
2. Fotografiert vor 2 Tage meine Kinder und meine Frau auf dem Parkplatz.
Wie ist das Recht am eigenen Bild? Bitte um eure Meinung, ob Zivilrechtlich belangt werden kann?
Vielen Dank
(Anonym):Hallo zusammen,
Hallo liebe Mitglieder ich habe eine Frage die seit ein paar Tage mir Kopfzerbrechen verursacht.
Folgendes: Wenn ich mich entscheide, ein Buch zu schreiben, das sich mit realen Geschichten von Menschen befasst, aber Namen und Städte werden geändert, könnten sie mir trotzdem eine Strafe verhängen, wenn ich nicht die schriftliche Erlaubnis dazu habe über ihre Geschichte zu schreiben? Oder reicht es aus, sie nur mündlich zu informieren? Oder klaue ich ihre Geschichten? Wie kann ich mich absichern?
Ich Danke Euch herzlich für Eure hilfe. 🌸
Hallo miteinander! Ich bin auf eure Hilfe angewiesen.
AGB
ANMELDUNG UND VERTRAG
Eine schriftliche Anmeldung ist verbindlich. Online-Anmeldungen gelten als schriftliche Anmeldungen.
Ein Leistungsvertrag kommt durch das Begleichen der gestellten Rechnung zustande.
Soweit ich mich nur angemolden habe, ist die Rechnung die mir geschickt wurde zwingend zu bezahlen oder ensteht der Vertrag erst ab meiner Zahlung? Ich habe mich online angemeldet und dann eine Rechnung bekommen die höher war als ich dachte. Müsste ich diese zwingend bezahlen?
Guten Tag zusammen,
ich hätte eine Frage bezüglich IP Adresse - Nachverfolgbarkeit.
Es geht darum, ist es möglich, wenn sich jemand mit einem Laptop in einem öffentlichen WLAN Netz einloggt, und eine Straftat begeht, ist diese IP adresse dann nachverfolgbar? Weil bei einem Handy verstehe ich es ja, da es auf jemand angemeldet ist, aber eben bei einem PC, der irgendwo im Netz privat gebraucht gekauft wurden, nicht angemeldet ist auf irgendjemanden, kann man die IP trotzdem irgendwie nachverfolgen? 1000 Dank für eure Antworten und HIlfe
Hallo zusammen!
Auf ricardo.ch habe ich ein Angebot für ein Festivalticket entdeckt. Ursprünglicher Preis war CHF 150.-. Ich habe ein Gegenangebot gestellt und konnte das Ticket für 120.- abholen. Daraufhin hat er das Angebot entfernt. Am nächsten Tag wurde mir dann mit diesem Ticket der Zutritt beim Eingang zum Festival verwehrt mit der Begründung, dass das Ticket bereits eingescannt wurde. ( Der Veranstalter vermutet, dass der QR Code vom Ticket abfotografiert wurde und jemand sich mit diesem Foto den Zutritt verschafft hat)
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