Behörden/Schulen

Rechtsfragen aus dem Bereich Behörden/Schulen

Guten Abend
Ich frage für eine Freundin die kein FB hat. Sie hat von der Staatsanwaltschaft eine "Vorladung in Strafsachen (Art. 201 ff. StPO) erhalten. Sie wird als Auskunftsperson vorgeladen. Als Beschuldigte werden 2 Personen genannt, die ihr bekannt sind. Nun versteht sie nicht, ob sie einfach über diese Personen Auskunft geben muss, oder ob sie auch beschuldigt ist? Sie hat den Brief jetzt nach Feierabend im Briefkasten gefunden, deshalb kann sie nicht anrufen und fragen. Danke im Voraus für Euer Feedback. LG

(Anonym):Der Betreibungsbeamter war letztens bei mir. Er hat mit einen Zahlungsbefehl
gebracht. Er klingelte um 12:10 sturm, klopfet gegen die Tür... Als ich
öffnete, sagte er nur na entlich. Ich habe ihm dann gesagt, dass es Mittag
sei und ich wert auf die Mittagsruhe lege und normal von 12-13 uhr nicht
öffne. Jetzt kam dir Pfändung.natürlich genau zwischen 12-13 uhr. Ist das
rechtens?
Kann ich die Pfändung auch auf dem Amt machen?
Der jetzige Beamte ist sehr unsympatisch und will auch nicht, dass meine
Hunde zu ihm gehen wenn er kommt

(Anonym):Guten Tag, ich hab da mal eine Frage:
wie ist eigentlich die konkrete Anrede heute in Briefen?
Früher schrieb man "Meine lieben Damen und Herren..." aber heute, was schreib ich für das es?
Gibt es irgend eine Rechtssprechung dazu, so das sich weder Weiblein noch Männlein noch die anderen diskriminiert fühlen......
Danke schon mal für die Antworten. 🙊 😊

Mein Kollege hat leider kein FB deshalb frag ich für Ihn.

Mein Kollege war von 2016 bis Nov. 2017 arbeitslos und auf dem RAV gemeldet. Er hat beim RAV jedoch nie erwähnt das er Stundenweise bei einer kleinen FirmaX arbeitet, höchstens 3bis 6 Stunden im Monat und auch nicht jeden Monat.

Nun hat die FirmaX, Post bekommen vom SVA mit dem Aufgebot, die fehlenden Unterlagen von 2017 meines Kollegen einzureichen.

Nun meine Frage: was kann ihm rechtlich alles passieren?

Danke für die Antworten.

Hallo, ich wende mich an euch mit dieser Frage....
Ich arbeite in einer Krippe und möchte den Kindern zum Abschied selbst bemalte Taschen schenken.
Meine Frage: worauf muss ich achten, wenn ich Bilder aus dem Internet verwende?
Bekomme ich Probleme, wenn ich z. B. etwas von Disney drauf male? Ist NICHT zum verkauf, nur zum verschenken.
Wie sieht es aus, wenn ich Bilder aus einem gekauften Bastelbuch verwende?
Kennt ihr etsy.com?
Darf ich die Bilder nach dem Kauf fürs malen und verschenken benutzen?
Danke für eure Tipps.

(Anonym):Firmeninhaber hat eine Aktiengesellschaft (Fr. 300'000) diese läuft wie sie sollte.

Firmenhaber (alleiniger Aktionär) verkauft vorgängig das Inventar und alle Aktiven und lässt nachher die Firma in Konkurs gehen.

Konkursamt findet keine Aktiven mehr (da vorgängig Inventar und alles verkauft) und niemand übernimmt den Kostenvorschuss.

Kann der ursprüngliche Inhaber noch zur Verwantwortung gezogen werden, u.a. Gläubigerbevorzugung oder gar betrügerischen Konkurs?

Danke für die Hilfestellung

(Anonym):Firmeninhaber hat eine Aktiengesellschaft (Fr. 300'000) diese läuft wie sie sollte.

Firmenhaber (alleiniger Aktionär) verkauft vorgängig das Inventar und alle Aktiven und lässt nachher die Firma in Konkurs gehen.

Konkursamt findet keine Aktiven mehr (da vorgängig Inventar und alles verkauft) und niemand übernimmt den Kostenvorschuss.

Kann der ursprüngliche Inhaber noch zur Verwantwortung gezogen werden, u.a. Gläubigerbevorzugung oder gar betrügerischen Konkurs?

Danke für die Hilfestellung

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