November 2021

Hallo zusammen
Ich muss meinen ehemaligen Arbeitgeber betreiben (ausstehende Lohnzahlung). Dies ist nich das erste Mal. Nun zur Frage: Es handelt sich um eine Privatperson mit Wohnsitz in XY. Der Arbeitsort war in einem anderen Ort. Die bisherigen Betreibungen habe ich an die Wohnadresse, wo die Person gemeldet war, gerichtet. Nun ist die Person unter local.ch an der Wohnadresse nicht mehr ersichtlich.
Kann ich die Betreibung auch mit der Adresse des Geschäfts einreichen?

Wiso kann man bei einer Rückgabe eines Artikels nicht mehr das Geld zurück verlangen? ( in Bar und nicht in Gutschein) Hat das Gesetz geändert? Weil früher musste es man dem Käufer so zurück erstatten wie er gezahlt hat. Bin erstaunt was ich im Internet dazu gelesen habe. Weiss da jemand besser bescheid?
Lg

Hallo miteinander
für eine dritte Person in Schwierigkeiten, stelle ich folgende Frage.
Sie lässt sich scheiden und möchte die Pensionkasse nicht aufteilen, da ihr Mann praktisch nie gearbeitet sprich einbezahlt hat und nicht wie sie über eine Pensionkasse verfügt.
Das beunruhigt sie sehr.
Ist dies möglich, dass sie die Pensionskasse nimmt, sich selbständig macht und ihm auf diese Weise die Pension nicht überlässt? ansonsten muss sie sie teilen.
Ich bin für jede Hilfe dankbar.