Don, 07.11.2019 - 08:53
Zuerst einmal, danke für die schnelle Aufnahme.
Ich habe auch direkt ein Anliegen.
Ich habe vor einem Jahr jmd. angezeigt. Ich persönlich habe kein Interesse daran, die Anzeige zurückzuziehen. Jedoch hat meine Anwältin (wurde mir zugestellt) mit dem „Gegenanwalt“ telefoniert gehabt und hat ihm anscheinend gesagt, ich würde die Anzeige zurückziehen, bei einem Schadensersatz von 3000.- Dieser Anwalt hat dies mit dem Täter besprochen und dieser meinte er könne höchstens 800.- geben.
Meine Fragen sind nun:
1.) Darf meine Anwältin einfach so für mich solche Entscheidungen treffen obwohl ich das zu KEINEM Zeitpunkt so oder ähnlich geäussert habe?
2.) Wenn ich mich dazu entscheiden WÜRDE, die Anzeige zurückzuziehen, wäre diese Anzeige trotzdem bei der Polizei im System vermerkt und es steht dann einfach, dass die Anzeige zurückgezogen wurde oder ist das dann komplett weg?
Danke vielmals für eure Antworten schon im Vorraus & ich wünsche „morgen“ einen schönen Tag