Don, 06.10.2016 - 14:43
Wohnungsabgabe/Katzentüre
Am 31.10.2016 dürfen wir unsere jetzige Mietwohnung abgeben. Bei der Übergabe durch den Vermieter, war eine Katzentüre bereits vorhanden, da der Vormieter ohne zu künden, von heute auf morgen einfach ausgezogen ist und alles so gelassen hat wie es war. Auf dem Formular steht, Katzentüre wird übernommen. Es steht jedoch nichts von einem Originalglas das irgendwo gelagert würde. Kann der Vermieter nun von uns verlangen das wir das Glas ersetzen falls der Nachmieter es nicht möchte?