So., 13.03.2022 - 12:13
#wohnen Hallo, wie weit darf sich ein Vermieter/Hauseigentümer in die Privatsphäre eines Mieters einmischen? Konkret:
- Es ist Empfang von Besuch verboten,
- es besteht die Pflicht, nur vom Vermieter bestimmter Besuch in die Wohnung zu lassen (angeblich Sozialarbeitende),
- es ist Konsum von Alkohol verboten,
- der Mieter hat Putz- & Reinigungsmittel beim Vermieter zu bestellen,
- der/die Mieter*n hat es den/der Sozialarbeiter*n mitzuteilen, sofern der/die Mieter*in "ausserhalb" oder "anderweitig" eine Stelle findet,
die Liste dieser teils schriftlich, teils mündlichen erteilten Ver- und Gebote geht noch weiter, aber vorläufig nur noch soviel: der Vermieter hat sich via Amt Zugang zu privaten Bankdaten und Konto des Mieters verschafft, der Mieter*in weiss im Detail nichts über die genaue Höhe von Mietzins und Nebenkosten, und bekommt nichts zusätzlich bezahlt, im Gegenteil er/sie müsste für ein lächerliches Taschengeld von weniger als 100.00 monatlich weitere und vor allem gesundheitliche Einschränkungen auf sich nehmen. Von der Person, die den "Mietvertrag" aufgesetzt hat, sind, dank "Daten- und Vermieterschutz" keine Daten bekannt. Wie kann oder soll sich der oder die Mieter*in wehren?