Fr., 09.12.2016 - 13:33
wir wohnen seit 3 jahren zur miete in einem reihenhäusche. unser vermieter hat div objekte und da haben wir ein freistehendes haus gesehen und mündlich zugesagt. der vertrag wurde noch nicht unterschrieben. wir haben bereits eigenleistungen wie streichen , garten roden etc am neuen haus getätigt. nach einem gespräch mit den vormietern haben wir bemerkt das die nebenkosten horrend sind und möchten lieber im reihenhaus bleiben. als entschädigung würden wir unsere " streich und roden leistungen" natürlich nicht verrechnen. müssten wir mit weiteren sanktionen rechnen?