Fr., 27.04.2018 - 16:30
Wir haben von der Verwaltung Post bekommen, dass wir an einem bestimmten Tag um eine bestimmte Zeit die Kellertüre offen lassen müssen, weil eine Firma vorbei kommt, um die Holztüren und Kellertrennwände zu kontrollieren und allenfalls zu reparieren. Wir haben jedoch nichts zu beanstanden und die Wohnungen sind jetzt knapp 1 Jahr alt. Also Neubauwohnungen. Weil wir an diesem Tag beide am arbeiten sind, möchten wir eigentlich ungern einfach den ganzen Tag die Türe offen stehen lassen. Wie sieht da die Rechtslage aus? Müssen wir das tun?