Fr., 12.03.2021 - 09:00

Wir haben im November ein Motorrad angeschaut und angezahlt, wir verblieben (mehrere Telefonate), dass wir es holen, sobald es die Wetterlage und Zeitplan erlaubt. Nun haben wir auf seiner HP entdeckt, dass der Händler es ohne Rücksprache wieder zum Verkauf ausgeschrieben hat. Der Fahrzeugausweis befindet sich in unserem Besitz. Im Vertrag steht, dass wenn WIR vom Vertrag zurücktreten, 20% des Kaufpreises fällig werden. Nun wird ER aber vertragsbrüchig. Hätten wir in diesem Fall Anspruch auf vollen Rückerstattung der Anzahlung, wenn wir das Motorrad unter diesen Umständen nicht mehr wollen,,da ja u. U.Probefahrten stattgefunden haben?

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