Mo., 21.09.2015 - 19:21

Wir haben auf dem Zufahrtsweg zu unserem Haus das uneingeschränkte Fahr- und Wegrecht. Kann mir jemand sagen, ob der Eigentümer des Weges für dessen Unterhalt zuständig ist? Ich wohne im Kt. Aargau. Dank für die Hilfe.

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