Mo., 21.09.2015 - 19:21
Wir haben auf dem Zufahrtsweg zu unserem Haus das uneingeschränkte Fahr- und Wegrecht. Kann mir jemand sagen, ob der Eigentümer des Weges für dessen Unterhalt zuständig ist? Ich wohne im Kt. Aargau. Dank für die Hilfe.
Wir haben auf dem Zufahrtsweg zu unserem Haus das uneingeschränkte Fahr- und Wegrecht. Kann mir jemand sagen, ob der Eigentümer des Weges für dessen Unterhalt zuständig ist? Ich wohne im Kt. Aargau. Dank für die Hilfe.
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