Mi., 26.06.2019 - 14:53

Werte Leserinnen, werte Leser

Ich habe einen "noch nie dagewesene" Rechtsfrage.

Kürzlich habe ich nach BGG drei Richter in den Ausstand gebeten.
Eben einer dieser Richter hat mir im Einzelentscheid unter Kostenfolge, eine Absage erteilt.
Wohlverstanden; es handelt sich hier um Bundesrichter.
Nun meine Frage zum weiteren Vorgehen: Soll ich ihm per Anzeige ein Vergehen zur Last legen oder direkt die vereinigte Bundesversammlung über die ireguläre Praxis, informieren ?

Liebe Grüsse, Manuel

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