So., 27.05.2018 - 18:10
Werte Community; Erstmal herzlichen Dank für die Aufnahme und euer ehrhaftes Bestreben, gängige Rechtsfragen zu lösen. Aus aktuellem Anlass beschäftige ich mich mit dem Kindes- und Erwachsenenschutzrecht der Schweiz. In Deutschland ist die Grundlage zu diesem Gesetz nicht viel anders. Nun geht es oft um das sogenannte "Aufenthaltsbestimmungsrecht" der Eltern über ihre Kinder und den "Subsidiaritätscharakter" einer von den Behörden gesprochenen Massnahme. Ich bin in der glücklichen Lage (oder auch nicht. Es verpflichtet nämlich), in einem Präzedenzfall in diesen Fragen ans schweizerische Bundesgericht gelangen zu können. Weil das KESG aus der Ära Blocher schlecht austariert ist, haben auch die Kantone ein grosses Interesse, dass per Leitentscheid des BG die gesetzliche Ausgangslage für die kantonale Rechtssprechung verbessert wird. Nun habe ich vom Berner Obergericht einen Steilpass erhalten um mit dem Wortlaut des hierzu abschlägigen Entscheids ans Bundesgericht weiterziehen zu können. Nun möchte ich, dass meine Zivilprozessantrag ans Bundesgericht möglichst viele Bereiche der gestellten Rechtsfrage abdeckt und ein vornehmlich abschliessender Entscheid im Sinne der ratifizierten Kinderrechtskonvention, gefällt werden kann. Ich möchte aber auch im Erwachsenenschutz Zielsetzungen im Antrag vorgeben, die dann zu einer einheitlichen Rechtsprechung führen. In fast 100`000 Fällen werden die betroffenen Eltern als psychisch krank in den Analen der KESB geführt und ihnen wurde hierdurch das "Aufenthaltsbestimmungsrecht" über ihre Kinder entzogen. Da ich nur zu gut weiss, dass solche Diagnosen des öftern durch eine vorübergehende "Intoxikation" gestellt werden und auch "social Engeneering" festgestellt werden kann, bin ich bestrebt, die zu früh gestellten Diagnosen entkräften zu können. Könnt ihr mir Tips und Hinweise geben, wie ich diesen Antrag ans Bundesgericht formulieren soll? Auf dem politischen Weg konnte ich evt. erreichen, dass der vereinfachte Zivilgerichtszugang zur Tatsache wird und der Streitwert für eine Anhörung nicht unbedingt 100`000.- sFr mehr betragen muss. In der kommenden Sommersession der eidgenössischen Räte wird hierzu entschieden. Das so entstehende, moderne Recht könnte auch für deutsche Gerichte Vorbilcharakter entwickeln und steht aus Gründen des EU-Dienstleistungsrecht in direktem Zusammenhang zum "Rahmenabkommen" und dem geforderten "Schiedsgericht". Ihr seht; die Materie ist komplex und ich bin um jeden Input froh und jeden Hinweis, sollte ich etwas vergessen haben, kann ich gut gebrauchen. Vielen Dank euch allen und ich freue mich schon jetzt auf eure findigen Kommentare. Liebe Grüsse, Manuel 😊