Sa., 20.05.2017 - 21:23

Wer haftet?

Unser Quartier besteht aus drei Mehrfamilienhäuser (zwei davon werden vermietet und im dritten Haus Wohneigentümer) und einem Spielplatz direkt vor dem Notausgang der Tiefgarage. Vom Spielplatz zur Treppe des Notauasgangs hat es eine leichte Neigung.
Wir fanden die Platzierung der Treppe direkt beim Spielplatz schon immer gefährlich, insbesondere die Neigung. Daher hat vor zwei Jahren die eine Nachbarin (Wohneigentümerin) das Thema bei der Wohneigentümerversammlung angesprochen mit dem Vorschlag, bei der Treppe ein kleines Tor anzubringen. Der Vorschlag kam grundsätzlich an, konnte jedoch nicht umgesetzt werden, da der Präsident meinte, dass der Notausgang zum Grundstück der Mieter gehört. Von diesen Versammlungen gäbe es Sprachaufzeichnungen - dazu später mehr.
Vor knapp zwei Monaten ist nun leider der eine Nachbarsjunge (Mieter) beim Velo fahren die Treppe runtergestürtzt. Dank seinen Helm und dass er sich noch irgendwie an der Mauer festhalten konnte, ist er mit einer Beule am Kopf und einem Schock davon gekommen.
Daraufhin hat sich die Mutter des Jungen den Vorfall der Verwaltung gemeldet und darum gebeten, eine Sicherheitsmassnahme zu treffen. Leider kam dafür nur wenig Verständnis entgegen. Dies mit der Begründung, dass der Bau ja so bewilligt wurde und es nunmal in der elterlichen Aufsichtspflicht liegt, solche Unfälle zu vermeiden. Ausserdem wäre das Thema bereits seit zwei Jahren schon durch (Eigentümerversammlung), denn es sei einstimmig abglehnt worden, was aber überhaupt nicht stimmt. Und zudem ghöre der Notausgang sowieso zu den Wohneigentümer - ja was denn nun?!
Es ist uns natürlich allen bewusst, dass wir selbst für unsere Kinder verantwortlich sind. Dennoch wurde bereits zweimal auf die Gefahr aufmerksam gemacht und so ein Tor kostet ja nicht die Welt - vorallem nicht, wenn mans auf 24 Parteien aufteilen kann.

Sollte doch wieder ein Kind diese Treppe runterstürtzen und sich schlimmere Verletzungen zuziehen, als nur eine Beule am Kopf - wer haftet dann?

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