Mi., 12.06.2019 - 19:50
Wenn ich die erste Instanz verliere und Berufung einlege, muss ich die Parteikosten der Gegenpartei der 1.Instanz dann immer noch übernehmen wenn diesbezüglich nix im Urteil der 2.Instanz steht?
Wenn ich die erste Instanz verliere und Berufung einlege, muss ich die Parteikosten der Gegenpartei der 1.Instanz dann immer noch übernehmen wenn diesbezüglich nix im Urteil der 2.Instanz steht?
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